Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dominik Eller – Eller Business Consulting (EBC) · Fassung vom 01.09.2026

Aufbau Teil A – Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–18) · Teil B – Beratung, Trainings und Vor-Ort-Termine (§§ 19–23) · Teil C – Digitale Produkte und Mitgliederbereich (§§ 24–29)

für Beratungs-, Recruiting-, Trainings- und digitale Lernleistungen von Dominik Eller – Eller Business Consulting (EBC)

Stand: 01.09.2026 · Diese Fassung ersetzt die AGB vom 31.05.2026 und gilt für alle ab dem 01.09.2026 geschlossenen Verträge.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dominik Eller – Eller Business Consulting, Im Ludwigpalais, Ludwigstraße 8, 80539 München (nachfolgend „EBC") und dem Kunden (nachfolgend „Klient") für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit EBC.

(2) Diese AGB gelten für alle von EBC angebotenen Leistungen, insbesondere Strategie- und Umsetzungsberatung, Personalbeschaffung und Recruiting-Dienstleistungen (EBC Recruitment), Trainings, Seminare und Agenturleistungen sowie für digitale Produkte und den Zugang zum Mitgliederbereich der EBC Akademie.

(3) Teil A gilt für alle Leistungen. Teil B gilt ergänzend für Beratung, Trainings und Vor-Ort-Termine. Teil C gilt ergänzend für digitale Produkte und den Mitgliederbereich. Enthalten Teil B oder Teil C für einen Sachverhalt eine eigene Regelung, geht diese der Regelung in Teil A vor.

(4) Mit der Inanspruchnahme der Angebote von EBC stimmt der Klient diesen AGB zu. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EBC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Mit der Inanspruchnahme der Leistungen sichert der Klient zu, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Leistungen von EBC ausschließlich zum Zwecke des Auf- oder Ausbaus seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt bzw. entsprechende Verträge eingeht. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB stehen die Angebote von EBC nicht zur Verfügung.

(6) EBC darf auf diese Zusicherung vertrauen und ihr ohne weitere Prüfung folgen. Eine Pflicht zur Überprüfung der Unternehmereigenschaft besteht nicht; eine unterbliebene Prüfung wirkt nicht zu Lasten von EBC. Das Recht von EBC, die Unternehmereigenschaft zu überprüfen und hierfür geeignete Nachweise zu verlangen, bleibt unbenommen.

(7) Erweist sich die Zusicherung als unzutreffend, ist EBC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn außerordentlich zu kündigen. Der Klient stellt EBC von Nachteilen frei, die daraus entstehen, dass er zu seiner Unternehmereigenschaft unzutreffende Angaben gemacht hat.

(8) Alle zwischen dem Klienten und EBC im Zusammenhang mit einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB sowie aus individueller Absprache. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die Bestätigung von EBC in Textform maßgebend.

(9) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Wesen der Geschäftsbeziehung

(1) Verträge zwischen EBC und dem Klienten sind, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

(2) EBC verpflichtet sich zur Erbringung der jeweils vereinbarten Dienstleistung mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt; der Klient verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Das gilt insbesondere für eine bestimmte Anzahl erfolgreich vermittelter Kandidaten, ein bestimmtes Umsatz- oder Gewinnwachstum, eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Bewerbungen oder Abschlüssen sowie für Platzierungen, Reichweiten oder Rankings. Aussagen über mögliche Ergebnisse sind Erfahrungswerte und keine Zusicherung.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) EBC erbringt unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf:

a) Strategie- und Umsetzungsberatung, einschließlich Kurzanalysen und schriftlicher Auswertungen;

b) Personalbeschaffung und Recruiting-Dienstleistungen („Recruiting as a Service") im Rahmen von EBC Recruitment;

c) Trainings-, Seminar- und Agenturleistungen;

d) digitale Produkte, insbesondere Selbstlernkurse mit Video, Arbeitsunterlagen und Vorlagen, sowie den Zugang zum Mitgliederbereich der EBC Akademie.

(2) Der konkrete Umfang, die Laufzeit und der Preis der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Produktbeschreibung im Online-Checkout.

(3) Die Leistungen werden grundsätzlich digital bzw. ortsunabhängig erbracht. Für die Art der Durchführung gilt § 19, für Vor-Ort-Termine § 20, für die Einordnung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz § 29.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Verträge können schriftlich, in Textform, mündlich, fernmündlich, per Videocall oder über den Online-Checkout von EBC geschlossen werden.

(2) Fernmündlich oder per Videocall geschlossene Verträge kann EBC zu Beweiszwecken aufzeichnen. Der Klient wird hierauf vor der Aufzeichnung hingewiesen.

(3) Im Online-Checkout gibt der Klient mit dem Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch EBC in Textform oder mit der Bereitstellung der Leistung zustande, je nachdem, was zuerst eintritt.

(4) Im Online-Checkout werden diese AGB dadurch einbezogen, dass der Klient vor dem Absenden der Bestellung eine nicht vorbelegte Checkbox aktiv bestätigt. Ohne diese Bestätigung kann die Bestellung nicht abgeschlossen werden. Die AGB sind im Checkout jederzeit abrufbar und in einer speicher- und druckbaren Fassung verfügbar; EBC übermittelt sie zusätzlich mit der Bestellbestätigung in Textform. EBC speichert Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung.

(5) Die Leistungspflicht von EBC beginnt mit dem vollständigen Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung bzw. der ersten vereinbarten Rate auf einem Geschäftskonto von EBC, soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist. Für digitale Produkte gilt § 25.

(6) EBC ist berechtigt, binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die vereinbarte Vergütung bis dahin nicht eingegangen ist.

§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Mischkalkulation

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Die Vergütung ist grundsätzlich vollständig im Voraus (Vorkasse) zu leisten. Rechnungen sind, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform, sofort mit Rechnungsstellung fällig.

(3) Rechnungen werden elektronisch in Textform an die vom Klienten benannte E-Mail-Adresse übermittelt. Wünscht der Klient eine abweichende Übermittlungsform, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.

(4) Ratenzahlung wird nur ausnahmsweise und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform gewährt. Gerät der Klient mit einer Rate in Verzug, ist EBC berechtigt, die Leistungserbringung sofort und nach eigenem Ermessen einzustellen. Die Verpflichtung des Klienten zur vollständigen Zahlung der für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldeten Vergütung bleibt hiervon unberührt.

(5) Die vereinbarte Vergütung für Aufträge über eine bestimmte Laufzeit stellt eine Mischkalkulation über die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit dar. EBC erbringt wesentliche Teile seiner Leistung – insbesondere Wissens- und Strategietransfer sowie die Erstellung digitaler Konzepte, Analysen und Arbeitsergebnisse – bereits zu Beginn der Zusammenarbeit; diese Leistungen sind für den Klienten ab ihrer Bereitstellung nutzbar und nicht rückgabefähig. § 6 Abs. 5 und § 7 Abs. 4 und 5 regeln die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.

(6) Eine Aufrechnung durch den Klienten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Vertragslaufzeit und -verlängerung

(1) Die Laufzeit eines Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Soweit im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt, beträgt die Vertragslaufzeit für laufende Beratungs- und Recruiting-Leistungen zwölf (12) Monate. Eine kürzere Vertragslaufzeit als drei (3) Monate ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für stichtagsbezogene Einmal-Leistungen (z. B. Kurzanalysen, einzelne Strategieberatungen) und nicht für digitale Produkte nach Teil C.

(3) Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, sofern er nicht gemäß § 7 gekündigt wird.

(4) Individuell abweichende Regelungen ergeben sich gegebenenfalls aus Auftragsbeschreibung oder Auftragsbestätigung.

(5) Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, richtet sich der Vergütungsanspruch von EBC nach § 7 Abs. 4 und 5.

§ 7 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (§ 6 Abs. 2 und 3) in Textform gekündigt werden.

(2) Einer Begründung bedarf es nicht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit die von EBC im Einzelfall erbrachten Leistungen als Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB zu qualifizieren sind, bleibt auch das gesetzliche Recht des Klienten zur jederzeitigen Kündigung nach § 627 Abs. 1 BGB unberührt.

(4) Beendet der Klient den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich einer Kündigung nach § 627 BGB –, ohne dass EBC dies zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch von EBC gemäß § 628 Abs. 1 BGB in Höhe des Werts der bis dahin erbrachten Leistungen bestehen. Da EBC wesentliche Teile seiner Leistung bereits zu Beginn der Zusammenarbeit erbringt (§ 5 Abs. 5), wird vermutet, dass der Wert der bis zur Beendigung erbrachten Leistung der für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldeten Vergütung entspricht. Dem Klienten bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Wert der tatsächlich erbrachten Leistung wesentlich geringer war.

(5) Kündigt der Klient zur Unzeit und ohne wichtigen Grund, ist er EBC gemäß § 627 Abs. 2 BGB zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 8 Verzug

(1) Geht der Rechnungsbetrag nicht binnen sieben (7) Tagen nach Rechnungsstellung auf einem Geschäftskonto von EBC ein, befindet sich der Klient auch ohne Mahnung in Verzug.

(2) EBC ist im Verzugsfall berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen und den Zugang zu digitalen Inhalten und zum Mitgliederbereich zu sperren. Die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Klienten bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Mitwirkung des Klienten

(1) EBC haftet für die Erfüllung vertraglicher Pflichten nur insoweit, als eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistung durch das Mitwirken bzw. die Angaben des Klienten überhaupt möglich ist.

(2) Erbringt EBC seine Leistungen auf Grundlage von Angaben, die der Klient vor oder bei Beauftragung zur Verfügung stellt – insbesondere im Rahmen eines Briefings, Fragebogens, Self-Assessments oder einer Bestandsaufnahme –, ist der Klient für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben allein verantwortlich.

(3) EBC übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlkonzeptionen, Verzögerungen oder sonstige Nachteile, die darauf beruhen, dass der Klient unvollständige, unrichtige oder veraltete Angaben gemacht oder erforderliche Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Das hieraus resultierende Risiko trägt der Klient.

(4) Beruht die Notwendigkeit einer Überarbeitung, Anpassung oder Nacharbeit einer bereits erbrachten Leistung auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Klienten oder auf einer sonstigen von ihm zu vertretenden Ursache, besteht keine Verpflichtung von EBC zur kostenfreien Nacharbeit. Eine von EBC in diesem Fall dennoch erbrachte Nacharbeit ist gesondert zu vergüten.

(5) Der Klient verpflichtet sich, ausschließlich Medien und Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen, die frei von Rechten Dritter sind, und stellt EBC insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Haftung

(1) EBC haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von EBC, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von EBC beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EBC beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von EBC der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von EBC für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit EBC eine Garantie übernommen hat oder eine verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

(5) EBC schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Fragen ersetzen nicht die Beratung durch die dafür zugelassenen Berufsträger. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen trifft der Klient in eigener unternehmerischer Verantwortung.

§ 11 Kein Widerrufsrecht

Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB; dies gilt auch für außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossene Verträge.

§ 12 Geheimhaltung, Zugangsdaten

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrages hinaus fort.

(2) Der Klient ist nicht berechtigt, Inhalte aus Beratungen, Trainings, Trainingsunterlagen, Recruiting-Prozessen, Selbstlernkursen und vergleichbaren Leistungen an Dritte weiterzugeben, zu zitieren oder in sonstiger Form zu veröffentlichen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Zugangsdaten zu Werkzeugen, Mitgliederbereichen und Wissensdatenbanken von EBC sind streng persönlich und dürfen, auch firmenintern, nicht ohne vorherige Zustimmung von EBC in Textform an Dritte weitergegeben werden. Der Klient haftet für die Einhaltung dieser Verpflichtung durch von ihm eingesetzte Mitarbeiter oder Beauftragte.

§ 13 Nutzungsrechte, Urheberrecht

(1) Sämtliche von EBC bereitgestellten Inhalte – insbesondere Videos, Skripte, Vorlagen, Checklisten, Auswertungen, Konzepte, Software-Konfigurationen und Prompts – sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Klient erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Inhalte für die Dauer der jeweils vereinbarten Zugangs- bzw. Vertragslaufzeit ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Für digitale Produkte gilt ergänzend § 27.

(3) Nicht gestattet sind insbesondere: die Vervielfältigung über den eigenen betrieblichen Gebrauch hinaus, die Weitergabe, das Zugänglichmachen im Internet, die Aufzeichnung von Videos oder Live-Terminen, die Nutzung zur Erstellung eigener oder fremder Schulungs-, Beratungs- oder Trainingsangebote sowie die Nutzung zum Training oder zur Anreicherung von Systemen künstlicher Intelligenz.

(4) Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Absatz 3 oder gegen § 12 verpflichtet sich der Klient zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe EBC nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann (§ 315 BGB).

(5) EBC bemisst die Vertragsstrafe nach Art und Ausmaß der Zuwiderhandlung, der Schwere des Verschuldens, der Unternehmensgröße des Klienten und dem wirtschaftlichen Interesse an weiteren Verstößen. Zur Orientierung gilt:

a) einfache Verstöße ohne Breitenwirkung – insbesondere die Weitergabe von Zugangsdaten an einzelne Personen innerhalb des Unternehmens des Klienten: in der Regel ein Betrag in Höhe des Preises der dadurch unberechtigt genutzten Zugänge, mindestens jedoch 5.000 €;

b) schwere Verstöße – insbesondere die Weitergabe, Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten an einen unbestimmten Personenkreis, die gewerbliche Verwertung, die Verwendung zur Erstellung eigener oder fremder Schulungs-, Beratungs- oder Trainingsangebote sowie die Nutzung zum Training von Systemen künstlicher Intelligenz: in der Regel ein Betrag in Höhe des Dreifachen der für die betroffene Leistung geschuldeten Vergütung, bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen bis zum Fünffachen, mindestens jedoch 25.000 €.

(6) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen bleibt vorbehalten; verwirkte Vertragsstrafen werden auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 14 Datenschutz, Aufzeichnung und Transkription, Kontaktaufnahme

(1) EBC verarbeitet personenbezogene Daten des Klienten im Einklang mit der DSGVO. Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von EBC, abrufbar über die Website von EBC.

(2) Einer Kontaktaufnahme zur Unterbreitung ergänzender Leistungen per E-Mail, Messenger, SMS oder Telefon stimmt der Klient grundsätzlich zu bzw. wird diese Zustimmung als gewollt angenommen, soweit der Klient nichts Gegenteiliges in Textform äußert. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an office@dominik-eller.com.

(3) Im Rahmen der Vertragsdurchführung notwendige Kontaktaufnahmen (z. B. Terminabsprachen, Rechnungsstellung, Zugangsdaten) bleiben von Absatz 2 unberührt.

(4) Transkription zur Qualitätssicherung. EBC lässt die mündliche Kommunikation mit dem Klienten – insbesondere Telefonate, Videocalls und Vor-Ort-Termine – in der Regel unter Einsatz automatisierter, KI-gestützter Werkzeuge mitschreiben. Zweck ist die Qualitätssicherung, die Dokumentation der besprochenen Inhalte und die Erstellung von Gesprächsnotizen und Arbeitsergebnissen für den Klienten. Die Transkripte werden nicht veröffentlicht und nicht zu Werbezwecken verwendet.

(5) EBC weist vor Beginn der Aufzeichnung bzw. Transkription darauf hin. Der Klient kann der Transkription jederzeit widersprechen, spätestens zu Beginn des jeweiligen Termins; ein Widerspruch gilt für alle künftigen Termine fort, bis der Klient etwas anderes erklärt.

(6) Widerspricht der Klient, findet keine Transkription statt. In diesem Fall reicht der Klient seine Anliegen, Fragen und Angaben in Textform ein und erhält die Antwort von EBC ebenfalls in Textform. Die Leistungserbringung von EBC bleibt hiervon im Übrigen unberührt; eine Verzögerung, die auf der schriftlichen Abwicklung beruht, hat EBC nicht zu vertreten.

(7) Nehmen weitere Personen aus dem Unternehmen des Klienten an einem Termin teil, informiert der Klient diese vor dem Termin über die Transkription und deren Zweck. Erhebt eine teilnehmende Person Widerspruch, gilt Absatz 6 für den betreffenden Termin entsprechend.

(8) Rechtsgrundlage, eingesetzte Werkzeuge, Speicherdauer und Löschung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von EBC.

§ 15 Referenzen, Testimonials

(1) EBC ist berechtigt, auf die Geschäftsbeziehung zum Klienten in geeigneter, sachlicher Form auf der Website, in Broschüren, Publikationen oder Referenzlisten hinzuweisen (z. B. Firmenname, Branche, Art der Zusammenarbeit). Widerspricht der Klient dem in Textform, unterlässt EBC die weitere Nennung. Ein Anspruch auf Vergütung hierfür besteht nicht.

(2) Die Verwendung von Wort- oder Bildmarken des Klienten setzt dessen vorherige Zustimmung in Textform voraus.

(3) Äußert sich ein Klient aus eigener Initiative auf Bewertungsportalen oder an anderer Stelle zur Zusammenarbeit mit EBC, verpflichtet er sich, dies in sachlicher und respektvoller Form zu tun. Dies beschränkt nicht den Meinungsinhalt, sondern lediglich den verwendeten Ton.

§ 16 Rechtsformänderung und Vertragsübernahme

(1) EBC ist berechtigt, sämtliche mit dem Klienten bestehenden Verträge einschließlich dieser AGB im Falle einer Änderung der Rechtsform (z. B. Umwandlung, Einbringung in oder Fortführung durch eine Kapital- oder Personengesellschaft) oder einer sonstigen Änderung des Rechtsträgers, unter dem EBC seine Geschäfte betreibt, ohne weiteres auf den neuen Rechtsträger zu übertragen. Der Klient stimmt einer solchen Vertragsübernahme bereits jetzt im Voraus zu (§ 415 Abs. 1 S. 1 BGB).

(2) Diese AGB gelten nach einer solchen Übertragung unverändert fort.

(3) EBC informiert den Klienten über eine solche Übertragung in Textform. Der Klient ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Information außerordentlich zu kündigen, wenn ihm die Fortsetzung mit dem neuen Rechtsträger aus wichtigem Grund unzumutbar ist. Macht der Klient von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt der Vertrag als mit dem neuen Rechtsträger zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) EBC ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Klient dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) EBC teilt dem Klienten die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen eines Widerspruchs hin. Widerspricht der Klient nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Klient, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung; im Übrigen sind die Parteien gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende wirksame Regelung zu ersetzen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen EBC und dem Klienten ist, ungeachtet abweichender AGB des Klienten, der Geschäftssitz von EBC (derzeit München). EBC ist berechtigt, den Klienten auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

(4) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von EBC.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

(6) EBC ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Teil B – Besondere Bestimmungen für Beratung, Trainings und Vor-Ort-Termine

§ 19 Digitale Leistungserbringung, synchrone Durchführung

(1) Die Beratungs- und Trainingsleistungen von EBC werden grundsätzlich digital erbracht – insbesondere per Videocall, Videokonferenz oder Telefon sowie, nach Maßgabe des § 20, im Rahmen von Vor-Ort-Terminen.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass mindestens die Hälfte der vertraglich geschuldeten Leistungszeit synchron erbracht wird, also im unmittelbaren, wechselseitigen Austausch zwischen EBC und dem Klienten in Echtzeit. Der synchrone Anteil ist gleichwertiger Bestandteil der Leistung und kein bloßes Zusatzangebot.

(3) Asynchron bereitgestellte Bestandteile – etwa Aufzeichnungen, Auswertungen, Unterlagen, Vorlagen und Checklisten – treten ergänzend hinzu und machen weniger als die Hälfte der geschuldeten Leistung aus.

(4) Ein Anspruch auf Leistungserbringung vor Ort besteht nicht.

§ 20 Vor-Ort-Termine, Reise- und Nebenkosten

(1) Ist ein Termin beim Klienten oder an einem anderen vom Klienten bestimmten Ort erforderlich oder gewünscht, kann er nach vorheriger Abstimmung stattfinden. Der Klient trägt die dadurch veranlassten Reise- und Nebenkosten nach den nachfolgenden Absätzen.

(2) Anfahrtsradius. Bei einer einfachen Entfernung von bis zu 50 km vom Geschäftssitz von EBC fallen keine zusätzlichen Reisekosten an.

(3) Fahrtkosten. Ab einer einfachen Entfernung von mehr als 50 km wird eine Kilometerpauschale von 0,80 € netto je gefahrenem Kilometer berechnet, jeweils für Hin- und Rückfahrt.

(4) Übernachtungen. Bei einer einfachen Entfernung von mehr als 50 km bis 300 km fällt mindestens eine Übernachtung an. Bei einer einfachen Entfernung von mehr als 300 km fallen zwei Übernachtungen an.

(5) Unterbringung. Übernachtungen erfolgen in Hotels der gehobenen Kategorie. Der vereinbarte Standard ist ein Haus mit fünf Sternen, einem Zimmer von mindestens 30 m² und einem Swimmingpool. Steht am Veranstaltungsort kein Haus dieses Standards zur Verfügung, stimmen die Parteien vorab eine gleichwertige Unterbringung ab. Hinzu kommen Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der jeweils geltenden steuerlichen Pauschbeträge.

(6) Anreise über große Distanzen. Ab einer einfachen Entfernung von mehr als 500 km kann die Anreise nach vorheriger Abstimmung alternativ mit einer gecharterten Turboprop-Maschine oder einem leichten Business Jet erfolgen. Die Charterkosten trägt der Klient.

(7) Umfang vor Ort. EBC steht bei einem Vor-Ort-Termin für bis zu drei Zeitstunden fachliche Arbeitszeit zur Verfügung. Darüber hinausgehende Zeit bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird nach § 22 vergütet.

(8) Reise- und Nebenkosten werden auf Nachweis abgerechnet, soweit es sich nicht um Pauschalen nach Absatz 3 und 5 handelt. EBC ist berechtigt, Reise- und Nebenkosten vorab in Rechnung zu stellen.

§ 21 Termine, Absagen, Verschiebungen

(1) Termine sind verbindlich. Der Klient sorgt dafür, dass er und die von ihm benannten Teilnehmer pünktlich und in geeigneter Umgebung zur Verfügung stehen.

(2) Sagt der Klient einen vereinbarten Vor-Ort-Termin später als sieben (7) Tage vor dem Termin ab oder verschiebt er ihn in diesem Zeitraum, sind Stornokosten in Höhe von 50 % des für den Termin vereinbarten Honorars zu tragen. Zusätzlich trägt der Klient die bereits angefallenen und nicht mehr stornierbaren Reise- und Nebenkosten. Dem Klienten bleibt der Nachweis unbenommen, dass EBC ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Erscheint der Klient zu einem Termin nicht oder mehr als 30 Minuten verspätet, gilt der Termin als in Anspruch genommen; Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.

(4) Kann EBC einen Termin aus einem von EBC zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen, bietet EBC einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche des Klienten bestehen nur nach Maßgabe von § 10.

(5) Der Klient verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, die den ordnungsgemäßen Ablauf von Trainings, Seminaren oder Veranstaltungen sowie die Erfahrung anderer Teilnehmer stört oder beeinträchtigt. Bei wiederholter, schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung kann EBC dem Klienten den Zugang zu Programmen, Inhalten und Trainings vorübergehend oder dauerhaft sperren. Die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

§ 22 Stundensatz, Reisezeit

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Stundensatz von EBC 350 € netto je Zeitstunde.

(2) Reisezeit wird mit 50 % des Stundensatzes berechnet.

(3) Angefangene Stunden werden anteilig in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet.

§ 23 Kurzanalyse und schriftliche Auswertungen

(1) Voraussetzung für die Erstellung einer Kurzanalyse ist die vollständige Beantwortung des von EBC bereitgestellten Fragenkatalogs bzw. Self-Assessments durch den Klienten.

(2) EBC stellt die Kurzanalyse innerhalb der im Angebot genannten Frist bereit; ohne Angabe einer Frist innerhalb von zehn Werktagen nach vollständigem Vorliegen der Angaben und Zahlungseingang.

(3) Grundlage der Auswertung sind ausschließlich die Angaben des Klienten. § 9 gilt entsprechend.

Teil C – Besondere Bestimmungen für digitale Produkte und den Mitgliederbereich (EBC Akademie)

§ 24 Gegenstand

(1) Die EBC Akademie besteht aus reinen Selbstlernprodukten. Geschuldet ist die Bereitstellung von Videos, Arbeitsunterlagen, Vorlagen und Checklisten zum Selbststudium sowie der Zugang zum Mitgliederbereich für die vereinbarte Zugangsdauer (§ 26).

(2) Nicht geschuldet sind eine individuelle Betreuung, eine Frage- und Antwortmöglichkeit zu den Kursinhalten, Sprechstunden, Live-Termine, Foren, Gruppen oder Chats, eine Lernbegleitung, das Stellen oder Korrigieren von Aufgaben, eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand, eine Überwachung oder Kontrolle des Lernerfolgs, ein Zertifikat mit Prüfungscharakter sowie die Vorbereitung auf eine Prüfung oder einen Abschluss. Selbstbilanzen, Vorlagen und Checklisten dienen ausschließlich der eigenen Standortbestimmung des Klienten; sie werden von EBC weder eingesehen noch bewertet noch zurückgesendet.

(3) Der Support von EBC beschränkt sich auf technische und kaufmännische Fragen zum Zugang, zur Abrechnung und zur Bedienung des Mitgliederbereichs. Eine inhaltliche Beantwortung von Fragen zu den Kursinhalten ist nicht Gegenstand des Kursvertrages.

(4) Beratungsleistungen (insbesondere Kurzanalyse und Strategieberatung nach Teil B) sind eigenständige Leistungen und nicht Bestandteil eines Kursvertrages. Der Erwerb eines Kurses begründet keinen Anspruch auf Beratungsleistungen und umgekehrt.

§ 25 Vertragsschluss, sofortige Bereitstellung

(1) Digitale Produkte werden über den Online-Checkout von EBC erworben. § 4 gilt entsprechend.

(2) EBC stellt den Zugang unmittelbar nach Zahlungseingang bereit. Der Klient erhält seine Zugangsdaten in Textform an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Der Klient stimmt der sofortigen Bereitstellung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 11 ohnehin nicht.

§ 26 Zugangsdauer, Aktualisierungen, Verfügbarkeit

(1) Der Zugang zu einem erworbenen Kurs besteht, solange EBC den Kurs anbietet. Die Zugangsdauer beträgt in der Regel zwölf (12) Monate, mindestens jedoch zwölf (12) Wochen ab Bereitstellung.

(2) EBC kann einen Kurs einstellen, insbesondere wenn er inhaltlich überholt ist, durch ein Nachfolgeprodukt ersetzt wird oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr angeboten werden kann. EBC informiert den Klienten über die Einstellung in Textform mindestens vier (4) Wochen im Voraus. Vor Ablauf von zwölf Wochen ab Bereitstellung wird der Zugang nicht eingestellt.

(3) Stellt EBC einen Kurs vor Ablauf von zwölf Monaten ab Bereitstellung ein, erstattet EBC dem Klienten den auf die verbleibende Zeit bis zum Ablauf dieser zwölf Monate entfallenden Teil der Vergütung. Statt einer Erstattung kann EBC dem Klienten den Zugang zu einem gleichwertigen Nachfolgeprodukt anbieten; nimmt der Klient dieses Angebot nicht innerhalb von vier Wochen an, wird erstattet.

(4) Es handelt sich nicht um ein Abonnement. Der Zugang verlängert sich nicht automatisch, eine automatische Abbuchung erfolgt nicht. Nach Ablauf der Zugangsdauer kann der Zugang zu den jeweils gültigen Konditionen verlängert werden.

(5) Arbeitsunterlagen, Vorlagen und Checklisten, die der Klient während der Zugangsdauer heruntergeladen hat, darf er auch nach deren Ablauf zeitlich unbegrenzt für eigene betriebliche Zwecke weiter nutzen. § 27 bleibt unberührt.

(6) Überarbeitungen und Aktualisierungen der erworbenen Kurse sind während der Zugangsdauer ohne Zuzahlung eingeschlossen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Aktualisierungsfrequenz oder auf die Beibehaltung einzelner Inhalte, Funktionen oder Formate besteht nicht.

(7) EBC ist berechtigt, einzelne Inhalte zu ersetzen, zu überarbeiten oder aus rechtlichen Gründen zu entfernen, soweit der vertraglich geschuldete Gesamtumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(8) EBC bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Mitgliederbereichs, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Störungen bei Dienstleistern und Ereignisse höherer Gewalt begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Ist der Zugang aus einem von EBC zu vertretenden Grund länger als sieben zusammenhängende Tage nicht nutzbar, verlängert sich die Zugangsdauer um die Ausfallzeit.

§ 27 Nutzungsrecht, persönlicher Zugang

(1) Der Klient erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den erworbenen Inhalten für eigene betriebliche Zwecke.

(2) Der Zugang ist personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten, die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen („Account-Sharing") sowie die Nutzung durch Dritte sind untersagt – auch innerhalb des Unternehmens des Klienten. Für weitere Personen sind weitere Zugänge zu erwerben.

(3) Untersagt sind insbesondere das Herunterladen, Mitschneiden oder Vervielfältigen von Videos über die im Mitgliederbereich vorgesehenen Funktionen hinaus, die Weitergabe von Arbeitsunterlagen an Dritte, die öffentliche Zugänglichmachung sowie jede Nutzung der Inhalte zur Erstellung eigener oder fremder Schulungs-, Beratungs- oder Trainingsangebote.

(4) § 13 Abs. 4 bis 6 (Vertragsstrafe) gilt entsprechend.

§ 28 Sperrung bei Verstoß

(1) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen § 12 oder § 27 ist EBC berechtigt, den Zugang des Klienten nach vorheriger Abmahnung vorübergehend oder – bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen – dauerhaft zu sperren. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass EBC ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.

(2) Die Zahlungsverpflichtung des Klienten bleibt im Falle einer berechtigten Sperrung bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

§ 29 Einordnung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (gilt für alle Leistungen)

(1) EBC bietet zwei nach ihrer Durchführung klar getrennte Arten von Leistungen an. Für beide gilt:

(2) Beratung, Trainings und Seminare (Teil B) werden nach § 19 Abs. 2 zu mindestens der Hälfte der geschuldeten Leistungszeit synchron erbracht. Klient und EBC stehen dabei in unmittelbarem, wechselseitigem Austausch in Echtzeit; eine räumliche Trennung im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes liegt insoweit nicht vor.

(3) Selbstlernprodukte der EBC Akademie (Teil C) werden ohne Überwachung des Lernerfolgs angeboten. EBC stellt keine Aufgaben, korrigiert keine Ergebnisse, gibt keine Rückmeldung zum Lernstand, beantwortet keine inhaltlichen Fragen zu den Kursinhalten und unterhält hierfür weder Foren noch Gruppen, Chats oder Sprechstunden (§ 24 Abs. 2 und 3).

(4) Beide Leistungsarten sind daher kein Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG: Bei den Leistungen nach Teil B fehlt es an der überwiegenden räumlichen Trennung, bei den Leistungen nach Teil C an der Überwachung des Lernerfolgs.

(5) Eine Kombination beider Merkmale – überwiegend asynchrone Wissensvermittlung und Überwachung des Lernerfolgs – ist nicht Gegenstand dieser Verträge. Sollte EBC künftig eine solche Leistung anbieten, wird EBC sie ausschließlich nach Vorliegen der erforderlichen Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) anbieten und in einer gesonderten Leistungsbeschreibung als zulassungspflichtigen Fernunterricht kennzeichnen.

(6) Buchen Klient und EBC Leistungen nach Teil B und Teil C gemeinsam (Paket), bleiben beide Leistungsarten rechtlich selbständig. Die Selbstlernprodukte werden dadurch nicht Bestandteil der Beratungsleistung und umgekehrt; § 24 Abs. 4 gilt entsprechend.

Diese AGB gelten ab dem 01.09.2026 und ersetzen die AGB vom 31.05.2026.

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Dominik Eller – Eller Business Consulting

Im Ludwigpalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

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