Das Wichtigste in Kürze
Schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters über den Einzug, Voraussetzung der Anmeldung beim Meldeamt.
Wohnungsgeberbestätigung erklärt
Der Wohnungsgeber bestätigt den Einzug binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde. Die Bestätigung nennt Wohnungsgeber, gegebenenfalls Eigentümer, Einzugsdatum, Anschrift und alle einziehenden Personen.
Wer sie nicht, falsch oder verspätet ausstellt, riskiert ein Bußgeld. Eine Anschrift für eine Scheinanmeldung zur Verfügung zu stellen, ist verboten und mit hohem Bußgeld bedroht.
Quellen: § 17 BMG; § 19 BMG; § 54 BMG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Wohnungsgeberbestätigung?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























