Das Wichtigste in Kürze
Selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig für ein anderes Unternehmen Geschäfte vermittelt oder abschließt.
Handelsvertreter erklärt
Der Handelsvertreter ist selbstständig und dauerhaft für einen Unternehmer tätig. Er gestaltet seine Tätigkeit frei und bestimmt seine Arbeitszeit selbst. Fehlen diese Merkmale, gilt er als Angestellter.
Im Maklerbüro arbeiten Handelsvertreter meist im Außendienst. Sie erhalten eine Provision, wenn ein Geschäft zustande kommt. Feste Arbeitszeiten oder ein festes Gehalt sprechen für Scheinselbstständigkeit.
Quellen: § 84 HGB; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
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