Das Wichtigste in Kürze
Eine Absprache, in der ein Dritter die Schuld eines anderen bezahlt. Gegenüber dem Gläubiger bleibt der alte Schuldner verpflichtet.
Erfüllungsübernahme erklärt
Bei der Erfüllungsübernahme verpflichtet sich jemand, eine fremde Schuld zu bedienen. Die Absprache gilt nur zwischen den beiden Beteiligten. Der Gläubiger, etwa die Bank, ist daran nicht beteiligt. Zahlt der Übernehmer nicht, haftet weiter der ursprüngliche Schuldner. Deshalb verlangt dieser meist Kontrolle und Einsicht.
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