Das Wichtigste in Kürze
Laufendes Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks zahlt.
Erbbauzins erklärt
Der Erbbauzins ist die Gegenleistung für ein Erbbaurecht. Der Eigentümer behält sein Grundstück. Der Erbbauberechtigte zahlt dafür regelmäßig, meist jährlich. Höhe und Anpassung werden im Erbbaurechtsvertrag festgelegt. Für den Eigentümer ist er eine laufende Einnahme über Jahrzehnte.
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