DOMINIK ELLEREBC I ELLER BUSINESS CONSULTINGUnternehmen & Immobilien.
Ethisch. Fundiert. Digital.
Termin unter +49 89 904 297-150

Ortsübliche Vergleichsmiete

Stand:

Das Wichtigste in Kürze

Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird. Bis zu ihr darf ein Vermieter die Bestandsmiete erhöhen (§ 558 BGB).

Ortsübliche Vergleichsmiete erklärt

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand. Sie richtet sich nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Grundlage ist oft der Mietspiegel der Gemeinde.

Ein Vermieter darf die Miete bis zu dieser Grenze anheben. Darüber hinaus gilt die Kappungsgrenze.

Quellen: § 558 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.

Fachbeiträge zum Begriff

Haben Sie Fragen zu Ortsübliche Vergleichsmiete?

EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.

Zum Glossar von A bis Z

Ausgezeichnete Lösungen aus 30+ Jahren Praxis

Immobilienwirtschaft seit 1992. Digitales Marketing seit 2003. Automatisierte Webinare seit 2010.
Unternehmensberatung für den Mittelstand seit 2012.

Die Werkzeuge haben sich seitdem entwickelt. KI ist gekommen. Die Prinzipien sind geblieben.

Begeisterte Kundenstimmen.

Kundenstimme
Kundenstimme
Kundenstimme
Kundenstimme
Kundenstimme

Diese Unternehmen haben bereits mit Dominik Eller zusammengearbeitet