Das Wichtigste in Kürze
Jemand tritt als Selbständiger auf, arbeitet tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer. Maßgeblich ist die gelebte Zusammenarbeit.
Scheinselbständigkeit erklärt
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer nur dem Vertrag nach selbständig ist. In der Praxis arbeitet er wie ein Angestellter. Hinweise sind Weisungen zu Zeit, Ort und Art der Arbeit. Ein weiterer Hinweis ist die feste Eingliederung in Ihre Abläufe. Entscheidend ist das Gesamtbild, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Dann können Sozialversicherungsbeiträge nachträglich fällig werden. Klarheit schafft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
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Fachbeiträge zum Begriff
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