Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzung, unter der eine Eigentümerversammlung wirksam beschließen kann; seit Dezember 2020 ohne gesetzliches Quorum.
Beschlussfähigkeit erklärt
Seit der WEG-Reform zum 01.12.2020 ist jede Eigentümerversammlung beschlussfähig. Auf die Zahl der anwesenden Miteigentumsanteile kommt es nach dem Gesetz nicht mehr an.
Die Gemeinschaftsordnung kann ein Quorum vorsehen. Dann muss es bei jeder Abstimmung erreicht sein. Ein Beschluss einer beschlussunfähigen Versammlung ist nur anfechtbar.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung, und Exkurs; Eigentümerversammlung nach der WEG-Reform – Haufe, Blankenstein, 2020; § 25 WEG
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Fachbeiträge zum Begriff
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