Das Wichtigste in Kürze
Stufe eines Grundstücks auf dem Weg zum Bauland: Agrarfläche, Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land.
Entwicklungszustand erklärt
Die Immobilienwertermittlungsverordnung unterscheidet vier Entwicklungszustände. Sie reichen von Flächen der Land- und Forstwirtschaft über Bauerwartungsland und Rohbauland bis zum baureifen Land. Maßgeblich sind Planungsrecht, Erschließung und Zuschnitt.
Mit jeder Stufe steigt in der Regel der Bodenwert. Bodenrichtwerte werden deshalb stets für einen bestimmten Entwicklungszustand angegeben.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 3 ImmoWertV
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