Das Wichtigste in Kürze
Bescheinigung des Finanzamts eines Bauunternehmers, die den Auftraggeber vom Abzug der Bauabzugsteuer befreit.
Freistellungsbescheinigung erklärt
Die Freistellungsbescheinigung stellt das Finanzamt des Bauunternehmers auf dessen Antrag aus. Sie bestätigt, dass der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Liegt sie im Zeitpunkt der Zahlung gültig vor, entfällt der Steuerabzug.
Auftraggeber prüfen die Gültigkeit über die elektronische Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder beim ausstellenden Finanzamt.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft; § 48b EStG
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