Das Wichtigste in Kürze
Beschluss über den Ablauf der Eigentümerversammlung, etwa zu Redezeit, Versammlungsleiter oder Teilnahme Dritter.
Geschäftsordnungsbeschluss erklärt
Ein Geschäftsordnungsbeschluss regelt nur den organisatorischen Ablauf einer Versammlung. Beispiele sind die Wahl des Versammlungsleiters, eine Redezeitbegrenzung oder die geheime Abstimmung.
Er muss nicht in der Tagesordnung stehen. Mit dem Ende der Versammlung verliert er seine Bedeutung. In die Beschluss-Sammlung gehört er in der Regel nicht.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen
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Fachbeiträge zum Begriff
- Versammlungsleitung in der Eigentümerversammlung
- Berater und Beistände in der Versammlung
- Geschäftsordnung der Eigentümerversammlung
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