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Makler- und Bauträgerverordnung

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Das Wichtigste in Kürze

Verordnung mit Pflichten für Gewerbetreibende nach § 34c GewO, etwa zu Aufzeichnung und Aufbewahrung.

Makler- und Bauträgerverordnung erklärt

Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Berufsausübung von Gewerbetreibenden mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Sie verlangt Aufzeichnungen über Geschäftsvorgänge und deren Aufbewahrung. Hinzu kommen Informations- und Sicherungspflichten.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Wiederholte Verstöße können die Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018

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