Das Wichtigste in Kürze
Wohnungseigentumsanlage aus mehreren Gebäuden auf einem Grundstück, die eine einzige Eigentümergemeinschaft bildet.
Mehrhausanlage erklärt
Eine Mehrhausanlage besteht aus mehreren Häusern, die gemeinsam in Wohnungseigentum aufgeteilt sind. Rechtlich bleibt es eine Gemeinschaft mit einem Verwalter.
Grundsätzlich stimmen alle Eigentümer über alle Angelegenheiten ab. Die Teilungserklärung kann für Fragen eines einzelnen Hauses ein getrenntes Stimmrecht vorsehen.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; BGH: Jahresabrechnung bei Untergemeinschaften – Haufe, 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022
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