Das Wichtigste in Kürze
Vertrag, der neben dem Gebrauch auch die Erträge einer Sache oder eines Betriebs überlässt.
Pacht erklärt
Die Pacht überlässt neben dem Gebrauch auch die Früchte einer Sache. Der Pächter darf also Erträge ziehen, etwa aus einem Betrieb oder einer Landwirtschaft. Der Mieter darf die Sache nur gebrauchen.
Ein Pachtvertrag umfasst deshalb oft Inventar und eingerichteten Betrieb.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 581 BGB
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