Das Wichtigste in Kürze
Vorbehalt des Eigentümers, ein späteres Recht vor einem schon eingetragenen Recht einzutragen.
Rangvorbehalt erklärt
Der Rangvorbehalt wird zusammen mit dem zurückgesetzten Recht eingetragen. Den Umfang des vorbehaltenen Rechts müssen Sie genau bestimmen. So sichern Sie eine gute Rangstelle für eine spätere Finanzierung.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 881 BGB
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