Das Wichtigste in Kürze
Fortsetzung eines Mietvertrags auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Räume nach Vertragsende weiter nutzt.
Stillschweigende Verlängerung erklärt
Nutzt der Mieter die Räume nach Ablauf weiter, verlängert sich das Mietverhältnis kraft Gesetzes. Das verhindert nur ein Widerspruch binnen zwei Wochen. Viele Mietverträge schließen diese Regel des § 545 BGB deshalb aus.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 545 BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
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