Das Wichtigste in Kürze
Vereinbarung, nach der der Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters oder anderer Eigentümer braucht.
Veräußerungsbeschränkung erklärt
Die Gemeinschaftsordnung kann den Verkauf einer Einheit an eine Zustimmung binden. Meist ist der Verwalter zustimmungsberechtigt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund in der Person des Erwerbers versagt werden.
Bis zur Zustimmung ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Die Eigentümer können die Beschränkung nach § 12 Abs. 4 WEG mit einfacher Mehrheit aufheben.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 12 WEG
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