Das Wichtigste in Kürze
Gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters für Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Vermieterpfandrecht erklärt
Das Vermieterpfandrecht entsteht mit dem Einbringen der Sachen. Unpfändbare Sachen und fremdes Eigentum sind ausgenommen. Das schränkt seinen Wert in der Praxis stark ein.
Will der Mieter Pfandsachen entfernen, darf der Vermieter widersprechen.
Quellen: Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 562 BGB; § 562b BGB
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