Das Wichtigste in Kürze
Erneuter Beschluss der Eigentümer über eine Angelegenheit, die bereits durch Beschluss geregelt ist.
Zweitbeschluss erklärt
Ein Zweitbeschluss kann einen früheren Beschluss bestätigen, ergänzen oder ändern. Besondere Gründe dafür brauchen die Eigentümer nicht.
Er muss aus sich heraus rechtmäßig sein. Schutzwürdige Belange aus dem Erstbeschluss sind zu beachten. Das gilt etwa, wenn ein Eigentümer im Vertrauen darauf Geld ausgegeben hat.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; BGH: Inhaltsgleicher Zweitbeschluss nach Beschlussanfechtung – Haufe, 2023
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