Das Wichtigste in Kürze
Teilzahlung für bereits erbrachte Leistung vor der Fertigstellung. Beim Werkvertrag geregelt in § 632a BGB.
Abschlagszahlung erklärt
Mit Abschlagszahlungen wird nach Fortschritt bezahlt. Der Unternehmer muss nicht bis zur Fertigstellung warten. Der Besteller zahlt nur für erreichte Leistungsstände. Die Stufen sollten messbar beschrieben sein. Grundlage beim Werkvertrag ist § 632a BGB.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Abschlagszahlung: Geld für angefangene Arbeit
- Zeitnah abrechnen: Jeden Freitag
- Werkvertragsrecht für Verwalter
- Makler- und Bauträgerverordnung
- Bauabzugsteuer
- Neubauprojekte vermarkten
Haben Sie Fragen zu Abschlagszahlung?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























