Das Wichtigste in Kürze
Instandsetzungskosten der ersten 3 Jahre nach dem Kauf über 15 Prozent der Gebäudekosten.
Anschaffungsnahe Herstellungskosten erklärt
Das Einkommensteuergesetz zieht hier eine feste Grenze. Maßgeblich sind Instandsetzung und Modernisierung in den 3 Jahren nach dem Kauf. Übersteigen sie 15 Prozent der Gebäudekosten, gelten sie als Herstellungskosten. Maßgeblich sind die Beträge ohne Umsatzsteuer.
Die Kosten sind dann nicht sofort abziehbar. Sie erhöhen die Abschreibungsgrundlage des Gebäudes.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 6 EStG
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