Das Wichtigste in Kürze
Rechtsverordnung, die Berufsbild, Dauer, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen eines Ausbildungsberufs festlegt.
Ausbildungsordnung erklärt
Die Ausbildungsordnung gibt einem anerkannten Ausbildungsberuf seine verbindliche Grundlage. Sie legt Berufsbezeichnung, Dauer, Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen fest. So lernen alle Auszubildenden bundesweit nach denselben Vorgaben.
Für Immobilienkaufleute gilt die Verordnung vom 14. Februar 2006. Die Ausbildung dauert drei Jahre im Betrieb und in der Berufsschule.
Quellen: § 5 BBiG; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018
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