Das Wichtigste in Kürze
Teil des Gebots in der Zwangsversteigerung, den der Ersteher bar an das Gericht zahlt.
Bargebot erklärt
Zum Bargebot kommen die bestehen bleibenden Rechte hinzu. Erst beide zusammen ergeben den tatsächlichen Erwerbspreis. Das Bargebot ist ab Zuschlag zu verzinsen und im Verteilungstermin zu zahlen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 49 ZVG
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
Haben Sie Fragen zu Bargebot?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























