Das Wichtigste in Kürze
Schriftliche Aufzeichnung eines Beratungsgesprächs mit Teilnehmern, Wünschen, Empfehlungen und Hinweisen auf Risiken.
Beratungsprotokoll erklärt
Das Beratungsprotokoll hält fest, wer wann beraten hat, welche Wünsche bestanden und welche Lösung empfohlen wurde. Es dokumentiert auch Hinweise auf Risiken, etwa zur Restschuld nach der Zinsbindung.
Im Streitfall dient es als Beweis. Wer einen Vertragsschluss oder eine Aufklärung behauptet, muss sie belegen können.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit
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