Das Wichtigste in Kürze
Befugnis der Eigentümer, eine Angelegenheit per Mehrheitsbeschluss zu regeln, die sich aus Gesetz oder Vereinbarung ergibt.
Beschlusskompetenz erklärt
Die Eigentümer dürfen nur beschließen, wofür Gesetz oder Vereinbarung eine Beschlusskompetenz einräumen. Beispiele sind Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die Verwalterbestellung und die Vorschüsse.
Fehlt die Kompetenz, ist ein Beschluss nichtig. Er wird auch ohne Anfechtung nicht wirksam.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Anspruch auf Änderung einer Vereinbarung
- Zweitbeschluss im Wohnungseigentum
- Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung
Haben Sie Fragen zu Beschlusskompetenz?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























