Das Wichtigste in Kürze
Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück für eine bestimmte Person, etwa ein Wohnungs- oder Leitungsrecht.
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit erklärt
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit hat denselben Inhalt wie eine Grunddienstbarkeit. Berechtigt ist aber eine bestimmte Person, nicht der jeweilige Eigentümer eines Nachbargrundstücks. Typische Beispiele sind das Wohnungsrecht und Leitungsrechte von Versorgern.
Das Recht ist grundsätzlich weder übertragbar noch vererblich. Es endet mit dem Tod des Berechtigten oder dem Erlöschen der juristischen Person.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 1090 BGB
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