Das Wichtigste in Kürze
Laufende Kosten aus Eigentum und Gebrauch eines Gebäudes, etwa Grundsteuer, Wasser, Müll und Hausreinigung.
Betriebskosten erklärt
Betriebskosten entstehen laufend durch das Eigentum am Grundstück und den Gebrauch des Gebäudes. Die Betriebskostenverordnung zählt die umlagefähigen Arten abschließend auf.
Auf den Mieter umlegen lassen sie sich nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Verwaltungskosten und Instandhaltung gehören nicht dazu.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 556 BGB; § 2 BetrKV
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