Das Wichtigste in Kürze
Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile.
Doppelt qualifizierte Mehrheit erklärt
Die doppelt qualifizierte Mehrheit verbindet Stimmen und Anteile. Nach § 21 Abs. 2 WEG verpflichtet sie alle Eigentümer, die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen.
Ausgenommen sind Maßnahmen mit unverhältnismäßigen Kosten. Ohne diese Mehrheit zahlen grundsätzlich nur die Eigentümer, die zugestimmt haben.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 21 WEG
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