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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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Das Wichtigste in Kürze

Vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Maßgeblich ist, wann Geld fließt, nicht wann eine Leistung erbracht wird.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erklärt

Viele kleine Betriebe und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn mit einer EÜR. Gewinn ist der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Erfasst wird nach dem Zeitpunkt der Zahlung. Dadurch lässt sich das Ergebnis über den Jahreswechsel verschieben. Für einen Käufer erschwert das den Vergleich zwischen den Jahren.

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