Das Wichtigste in Kürze
Vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Maßgeblich ist, wann Geld fließt, nicht wann eine Leistung erbracht wird.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erklärt
Viele kleine Betriebe und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn mit einer EÜR. Gewinn ist der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Erfasst wird nach dem Zeitpunkt der Zahlung. Dadurch lässt sich das Ergebnis über den Jahreswechsel verschieben. Für einen Käufer erschwert das den Vergleich zwischen den Jahren.
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Fachbeiträge zum Begriff
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