Das Wichtigste in Kürze
Dokument, das den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes mit Kennwerten und Effizienzklasse ausweist.
Energieausweis erklärt
Den Energieausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Bei Verkauf und Neuvermietung legt der Anbieter ihn spätestens bei der Besichtigung vor. Immobilienanzeigen nennen Pflichtangaben daraus.
Der Ausweis gilt in der Regel 10 Jahre.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Fischer, Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert – Haufe, 2026, https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energieausweis-pflichten-und-fristen_84342_534562.html
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