Das Wichtigste in Kürze
Verfahren, mit dem die Gemeinschaft einen Eigentümer nach schweren Pflichtverstößen zur Veräußerung zwingt.
Entziehung des Wohnungseigentums erklärt
Schwere Pflichtverstöße können das Zusammenleben unzumutbar machen. Dann kann die Gemeinschaft die Veräußerung verlangen. Die Eigentümer beschließen das mit Mehrheit.
Folgt der Eigentümer nicht, klagt die Gemeinschaft. Das Urteil erlaubt die Zwangsversteigerung der Einheit.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 17 WEG
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