Das Wichtigste in Kürze
Abgabe der Gemeinde an Grundstückseigentümer für die Herstellung von Straßen, Wegen und ähnlichen Anlagen.
Erschließungsbeitrag erklärt
Die Gemeinde trägt mindestens 10 Prozent des Erschließungsaufwands selbst. Den Rest verteilt sie auf die erschlossenen Grundstücke. Ein künftiger Beitrag lässt sich durch Ablösung vorweg zahlen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Bauprojektmanagement; § 127 BauGB; § 129 BauGB
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