Das Wichtigste in Kürze
Der Käufer führt den Namen eines übernommenen Geschäfts weiter. Daran kann eine Haftung für alte Schulden hängen.
Firmenfortführung erklärt
Firma ist im Handelsrecht der Name, unter dem ein Kaufmann auftritt. Führt ein Käufer diesen Namen nach der Übernahme weiter, spricht man von Firmenfortführung. Nach § 25 HGB kann er dann für frühere Geschäftsschulden haften. Diese Haftung lässt sich unter Bedingungen ausschließen. Lassen Sie das vor dem Kauf prüfen.
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