Das Wichtigste in Kürze
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, die Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz entgegennimmt.
FIU erklärt
Die FIU ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie ist bei der Generalzolldirektion angesiedelt. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz gehen elektronisch über das Portal goAML an sie.
Alle Verpflichteten registrieren sich dort vorab, auch ohne konkreten Verdachtsfall.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Meldepflicht von Verdachtsfällen – IHK Frankfurt am Main; Immobilienmakler – Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, Merkblatt R68 – IHK Saarland, 2023; § 43 GwG
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