Das Wichtigste in Kürze
Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers.
Grundsteuer erklärt
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft allein an den Grundbesitz an, nicht an die Person des Eigentümers. Schulden auf dem Grundstück mindern sie nicht.
Das Finanzamt stellt Wert und Messbetrag fest, die Gemeinde setzt die Steuer mit ihrem Hebesatz fest. Seit 2025 gilt das neue Bewertungsrecht. Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 1 GrStG
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