Das Wichtigste in Kürze
Leistung im oder am Haushalt, etwa Reinigung oder Gartenpflege; 20 Prozent der Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer.
Haushaltsnahe Dienstleistung erklärt
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die gewöhnlich Mitglieder des Haushalts erledigen. Beispiele sind Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Hausmeisterdienste. Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr.
Begünstigt sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, kein Material. Die Zahlung muss unbar erfolgen. Mieter und Wohnungseigentümer erhalten den Bonus anteilig über die Abrechnung.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 35a EStG
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