Das Wichtigste in Kürze
Verordnung, die bei zentraler Heizung die Erfassung des Verbrauchs und die Verteilung danach vorschreibt.
Heizkostenverordnung erklärt
Die Heizkostenverordnung gilt für Gebäude mit zentraler Heizung oder Warmwasserversorgung. Zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten folgen dem Verbrauch. Der Rest folgt Fläche oder umbautem Raum.
Sie geht abweichenden Vereinbarungen im Mietvertrag vor. Eine reine Flächenverteilung ist deshalb unzulässig.
Quellen: Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 2 HeizkostenV; § 7 HeizkostenV
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