Das Wichtigste in Kürze
Vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet.
Insolvenzverwalter erklärt
Mit der Eröffnung des Verfahrens geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Er ist Ansprechpartner für Forderungen, Kündigung und Rückgabe. Er kann ein Mietverhältnis des Schuldners mit gesetzlicher Frist kündigen.
Quellen: Falkenhayn, Immobilienfachwirt – Begleitbuch, 6. Aufl. 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; § 80 InsO; § 109 InsO
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