Das Wichtigste in Kürze
Grundsatz, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals nötige Vermögen einer GmbH nicht an Gesellschafter fließen darf.
Kapitalerhaltung erklärt
Das Stammkapital einer GmbH schützt ihre Gläubiger. Vermögen, das zu seiner Erhaltung nötig ist, darf nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden. So regelt es § 30 GmbHG. Verbotene Zahlungen müssen zurückerstattet werden. Beim Unternehmenskauf betrifft das vor allem Zahlungen aus der Kasse der gekauften Firma.
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