Das Wichtigste in Kürze
Vereinbarung, mit der Mieter und Vermieter ihr ordentliches Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit ausschließen.
Kündigungsverzicht erklärt
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, die ordentliche Kündigung ist aber für einige Jahre ausgeschlossen. Im Formularvertrag über Wohnraum ist ein Verzicht von mehr als vier Jahren grundsätzlich unwirksam. Die außerordentliche Kündigung bleibt immer möglich.
Bei Geschäftsräumen ist ein Kündigungsausschluss grundsätzlich ohne diese Grenze zulässig.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022, Anhang, Mustermietvertrag; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung
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