Das Wichtigste in Kürze
Geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zur gesetzlichen Grenze, 2026 durchschnittlich 603 Euro im Monat.
Minijob erklärt
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und lag 2026 bei durchschnittlich 603 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, der Beschäftigte ist bei Sozialabgaben und Steuern begünstigt.
Arbeitsrechtlich sind Minijobber Vollzeitkräften weitgehend gleichgestellt. Sie haben Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen.
Quellen: § 8 SGB IV; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Minijob mit Verdienstgrenze – Minijob-Zentrale, 2026
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