Das Wichtigste in Kürze
Protokoll der Eigentümerversammlung, das mindestens die gefassten Beschlüsse festhält.
Niederschrift erklärt
Über jede Eigentümerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Sie hält mindestens die Beschlüsse fest. Der Vorsitzende und ein Eigentümer unterschreiben sie.
Hat die Gemeinschaft einen Verwaltungsbeirat, unterschreibt auch dessen Vorsitzender. Jeder Eigentümer darf die Niederschrift einsehen.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 24 WEG
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