Das Wichtigste in Kürze
Entschädigung, die der Mieter schuldet, solange er die Wohnung nach Vertragsende vorenthält.
Nutzungsentschädigung erklärt
Gibt der Mieter die Wohnung nach Vertragsende nicht zurück, schuldet er eine Nutzungsentschädigung. Sie beträgt mindestens die vereinbarte Miete.
Der Vermieter kann stattdessen die ortsübliche Miete verlangen. Weitere Schäden bleiben daneben ersatzfähig.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 2, Cornelsen; § 546a BGB
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