Das Wichtigste in Kürze
Pflicht des Mieters, die Mietsache pfleglich zu behandeln, zu lüften, zu heizen und Schäden zu vermeiden.
Obhutspflicht erklärt
Die Obhutspflicht verlangt vom Mieter einen sorgsamen Umgang mit der Mietsache. Er lüftet und heizt ausreichend, schließt bei Unwetter die Fenster und vermeidet Frostschäden. Mängel zeigt er dem Vermieter unverzüglich an.
Verletzt der Mieter diese Pflicht, haftet er für die Folgen, etwa für Schimmel durch falsches Lüften.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Immobilienbewirtschaftung; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 1, Cornelsen; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 536c BGB
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Fachbeiträge zum Begriff
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