Das Wichtigste in Kürze
Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, etwa Schadenanzeige oder Schadenminderung; bei Verstoß droht Leistungskürzung.
Obliegenheit erklärt
Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer im eigenen Interesse erfüllt. Sie bestehen vor Vertragsschluss, während der Laufzeit und im Schadenfall. Dazu zählen Anzeigen, Auskünfte und die Minderung des Schadens.
Der Versicherer kann sie nicht einklagen. Verletzt der Versicherungsnehmer sie, kann er seinen Anspruch ganz oder teilweise verlieren. Maßgeblich ist der Grad des Verschuldens.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; § 28 VVG
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