Das Wichtigste in Kürze
Sachverständiger, dessen besondere Sachkunde eine Kammer geprüft hat und den sie öffentlich bestellt und vereidigt hat.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erklärt
Die öffentliche Bestellung erfolgt durch Kammern, etwa die Industrie- und Handelskammer, die Architekten- oder die Handwerkskammer. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer Sachkunde nach der jeweiligen Sachverständigenordnung. Gerichte beauftragen häufig solche Sachverständige.
Die Bestellung verpflichtet zu unparteiischer, persönlicher und gewissenhafter Arbeit. Neben ihnen gibt es freie und zertifizierte Sachverständige.
Quellen: Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; Lengwinat/Wenzel/Wünsche, Immobilienkaufleute, Bd. 3, Cornelsen; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; § 36 GewO
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