Das Wichtigste in Kürze
Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird. Bis zu ihr darf ein Vermieter die Bestandsmiete erhöhen (§ 558 BGB).
Ortsübliche Vergleichsmiete erklärt
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Maßstab für Mieterhöhungen im Bestand. Sie richtet sich nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Grundlage ist oft der Mietspiegel der Gemeinde.
Ein Vermieter darf die Miete bis zu dieser Grenze anheben. Darüber hinaus gilt die Kappungsgrenze.
Quellen: § 558 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Sie schildern Ihren Fall zu diesem Thema und erfahren, welcher Schritt jetzt der richtige ist.
Fachbeiträge zum Begriff
- Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete
- Mietpreisentwicklung im Bestand steuern
- Bestandsimmobilien wirtschaftlich optimieren
- Indexmiete und Staffelmiete im Gewerbe
- Wohnungspolitik und Immobilienmarkt
- Mietpreisbremse und Mietrechtsänderungen
- Preispolitik für Mieten und Kaufpreise
- Möbliert vermieten: Recht und Rechnung
- Mietspiegel lesen und anwenden
Haben Sie Fragen zu Ortsübliche Vergleichsmiete?
EBC ist darauf spezialisiert, genau diese Themen zu lösen.






























