Das Wichtigste in Kürze
Verlängerung eines Darlehens bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsbindung mit einer neuen Zinsvereinbarung.
Prolongation erklärt
Die Bank muss spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie verlängert und zu welchem Zins. Zur Verlängerung ist sie nicht verpflichtet. Der Kunde kann stattdessen zu einer anderen Bank wechseln, das nennt die Praxis Umschuldung.
Quellen: Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 493 BGB
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