Das Wichtigste in Kürze
Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Rechtsdienstleistung erklärt
Eine Rechtsdienstleistung liegt vor, wenn jemand eine konkrete fremde Angelegenheit rechtlich prüft. Die bloße Wiedergabe von Gesetzen oder die allgemeine Aufklärung über die Rechtslage fallen nicht darunter. Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen sind nur erlaubt, wenn ein Gesetz sie zulässt.
Als Nebenleistung zu einer anderen Tätigkeit sind sie erlaubt, wenn sie zum Berufsbild gehören. Das gilt ausdrücklich für die Haus- und Wohnungsverwaltung.
Quellen: DIHK-Bildungs-gGmbH, Geprüfte Immobilienfachwirte, Textband Maklertätigkeit; Kompendium Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK, Stand 01/2022; Kuckertz u. a. (Hrsg.), Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK, 2016; Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; § 2 RDG; § 5 RDG
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