Das Wichtigste in Kürze
Zustand eines Vertrags, der erst mit einer noch ausstehenden Zustimmung wirksam wird oder bei Verweigerung endgültig scheitert.
Schwebende Unwirksamkeit erklärt
Ein schwebend unwirksamer Vertrag ist geschlossen und entfaltet noch keine Wirkung. Er wartet auf eine erforderliche Zustimmung.
Im Wohnungseigentum betrifft das vor allem Kaufverträge bei vereinbarter Veräußerungsbeschränkung. Mit der Zustimmung wird der Vertrag wirksam, mit der berechtigten Verweigerung scheitert er.
Quellen: Schnabel/Battke-Spitzer, Crashkurs Wohnungseigentumsverwaltung, 2. Aufl. 2021; Murfeld (Hrsg.), Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft, 8. Aufl. 2018; § 12 WEG
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